Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.05.1996

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   VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96   

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VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 (https://dejure.org/1996,2198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.1996 - 13 S 1400/96 (https://dejure.org/1996,2198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 13 S 1400/96 (https://dejure.org/1996,2198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Rechtsschutzinteresse an der Aussetzung des Sofortvollzuges der zeitlichen Beschränkung eines genehmigungsfreien Aufenthaltes; Kindernachzug - Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 20 Abs 2 Nr 2; Bedeutung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 270
  • NVwZ 1997, 312 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1996 - 13 S 1037/96

    Ausländerrecht: Kindernachzug zu dem in der Bundesrepublik lebenden geschiedenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Zur Bedeutung einer nach Art. 7 S 1 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiete des Schutzes von Minderjährigen vom 5.10.1961 (ZustG vom 30.4.1971, BGBl II S 217) - Minderjährigenschutzabkommen (MSA) - anzuerkennenden Übertragung der elterlichen Sorge für ein nichteheliches Kind auf den im Bundesgebiet lebenden Vater bei einer Entscheidung nach § 20 Abs. 3 S 1 AuslG (AuslG 1990) (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 8.5.1996 - 13 S 1037/96 - und an VGH Bad-Württ, Beschl v 26.2.1992, InfAuslR 1992, 349).

    Die Vorschrift des § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG ist bei summarischer Prüfung daher wohl so zu verstehen, daß dem Kind nicht - mehr - miteinander verheirateter Eltern zum Zwecke der Familienzusammenführung mit dem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, wenn die Ausländerbehörde davon absieht, daß der andere Elternteil keine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt (vgl. Senatsbeschluß vom 8.5.1996 - 13 S 1037/96 -).

    Eine nach Art. 7 Satz 1 MSA anzuerkennende ausländische Sorgerechtsentscheidung darf nur dann unbeachtet bleiben, wenn sie offensichtlich mit der öffentlichen Ordnung (ordre public) unvereinbar ist (Art. 16 MSA, § 16a FGG; Senatsbeschluß vom 8.5.1996 - 13 S 1037/96 - HessVGH, Beschl. v. 5.7.1993, EZAR 103 Nr. 18 = DVBl. 1994, 64).

    Kann die Familieneinheit nur mit dem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes hergestellt werden, weil nur dieser berechtigt und verpflichtet ist, das Personensorgerecht auszuüben, spricht viel dafür, daß die Ausländerbehörde unter Beachtung der sich aus Art. 6 Abs. 1, 2 und 5 GG ergebenden Grenzen ihres Ermessens in aller Regel von der in § 20 Abs. 2 Nr. 1 AuslG bezeichneten Voraussetzung abzusehen hat, soweit nicht erhebliche Umstände eine andere Entscheidung rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluß vom 8.5.1996 - 13 S 1037/96 - und Beschl. des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofes v. 26.2.1992, InfAuslR 1992, 349; ähnlich: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.9.1994, AuAS 1995, 14; a.A. der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Beschluß v. 30.3.1993, EZAR 022 Nr. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91

    Aufenthaltserlaubnis für minderjährigen Türken nach Sorgerechtsübertragung auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Zur Bedeutung einer nach Art. 7 S 1 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiete des Schutzes von Minderjährigen vom 5.10.1961 (ZustG vom 30.4.1971, BGBl II S 217) - Minderjährigenschutzabkommen (MSA) - anzuerkennenden Übertragung der elterlichen Sorge für ein nichteheliches Kind auf den im Bundesgebiet lebenden Vater bei einer Entscheidung nach § 20 Abs. 3 S 1 AuslG (AuslG 1990) (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 8.5.1996 - 13 S 1037/96 - und an VGH Bad-Württ, Beschl v 26.2.1992, InfAuslR 1992, 349).

    Kann die Familieneinheit nur mit dem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes hergestellt werden, weil nur dieser berechtigt und verpflichtet ist, das Personensorgerecht auszuüben, spricht viel dafür, daß die Ausländerbehörde unter Beachtung der sich aus Art. 6 Abs. 1, 2 und 5 GG ergebenden Grenzen ihres Ermessens in aller Regel von der in § 20 Abs. 2 Nr. 1 AuslG bezeichneten Voraussetzung abzusehen hat, soweit nicht erhebliche Umstände eine andere Entscheidung rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluß vom 8.5.1996 - 13 S 1037/96 - und Beschl. des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofes v. 26.2.1992, InfAuslR 1992, 349; ähnlich: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.9.1994, AuAS 1995, 14; a.A. der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Beschluß v. 30.3.1993, EZAR 022 Nr. 2).

    In welchen Fallgestaltungen der eine oder andere dieser Zeitpunkte oder ob möglicherweise nur der Zeitpunkt der Einreise maßgebend ist (vgl. die Beschlüsse des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofs v. 26.2.1992, aaO. und v. 12.7.1994 - 11 S 2708/93 - Fraenkel, S. 86; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 110 § 20 Rn. 42), braucht im vorliegenden Verfahren nicht entschieden zu werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1996 - 11 S 73/96

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Aussetzungsverfahren hinsichtlich einer sofort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Denn selbst wenn die Ausreisepflicht auch aus diesem Grund vollziehbar sein sollte, hat der Antragsteller zu 1. weiterhin ein schutzwürdiges Interesse an der Aussetzung des Sofort-Vollzugs der Beschränkungsverfügung (ähnlich der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Beschl. v. 14.11.1994, NVwZ-RR 1995, 295, und der 11. Senat in den Beschlüssen v. 14.9.1993 - 11 S 1650/93 - und v. 7.12.1993 - 11 S 2042/93 - differenzierend der 11. Senat im Beschluß v. 7.2.1996 - 11 S 73/96 -).

    Etwas anderes könnte möglicherweise nur gelten, wenn der Ausländer nicht im Sinne von § 50 Abs. 1 Satz 2 AuslG durch den Verwaltungsakt, mit dem die Abschiebungsandrohung verbunden wird, nach § 42 Abs. 1 AuslG ausreisepflichtig wird, weil er schon vor Erlaß dieses Verwaltungsaktes aus anderen Gründen ausreisepflichtig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.2.1996 - 11 S 73/96 -).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1993 - 1 UF 179/92

    Sorgerechtssache; Unzuständigkeit des Gerichts; Abhörung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Die Verständigung könnte aber wohl nachgeholt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.4.1993, FamRZ 1993, 1108 auch mit Nachweisen zur Gegenmeinung).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Für die Überprüfung der Ermessensausübung ist jedoch der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung (Widerspruchsbescheid) maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.1.1995, NVwZ 1995, 1110 ; BVerwG, Urt. v. 29.7.1993, BVerwGE 94, 35 ).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Für die Überprüfung der Ermessensausübung ist jedoch der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung (Widerspruchsbescheid) maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.1.1995, NVwZ 1995, 1110 ; BVerwG, Urt. v. 29.7.1993, BVerwGE 94, 35 ).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Nur in diesem Rahmen ist tendenziell davon auszugehen, daß es bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung und bei einem Leistungsanspruch auf diejenige im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.1991, Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43; BVerwG, Urt. v. 3.11.1987, BVerwGE 78, 243 ).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Als derart unselbständige Vollstreckungsmaßnahme teilt sie das rechtliche Schicksal der Beschränkungsverfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.5.1981, BVerwGE 62, 215 ).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Ebenso kann offen bleiben, ob bezüglich des behördlich angeordneten Sofort-Vollzuges der zeitlichen Beschränkungen des genehmigungsfreien Aufenthalts ein hinreichendes besonderes, über die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Beschränkungen hinausgehendes öffentliches Interesse vorliegt (vgl. zu diesem Erfordernis beim Sofort-Vollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis: BVerfG , Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62 ).
  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96
    Denn das Personensorgerecht ist insoweit - wie andere Regelungen des Ausländergesetzes verdeutlichen (vgl. §§ 21 Abs. 1 Satz 2, 23 Abs. 1 Nr. 3, 31 Abs. 2 Satz 2, 48 Abs. 2 Satz 1 AuslG) - ein entscheidendes Indiz für das Kindeswohl (vgl. Hailbronner, AuslR, A 1, § 20 Rn. 11; Göbel-Zimmermann, ZAR 1995, 170 ; Meissner, JURA 1993, 1 ), zumal zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind grundsätzlich keine Lebensgemeinschaft und Erziehungsgemeinschaft (mehr) besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, InfAuslR 1990, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

  • VGH Hessen, 05.07.1993 - 12 UE 2361/92

    Aufenthaltsrecht für ein nach türkischem Recht adoptiertes Kind

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 1089/95

    Beschränkung eines genehmigungsfreien Aufenthaltes; Familiennachzug

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung

  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 12 TG 4149/95

    Aufenthaltserlaubnis zwecks Kindernachzugs nach AuslG 1990 § 20 -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1993 - 11 S 1354/93

    Ausländerrecht - Kindernachzug - Ermessensentscheidung nach AuslG 1990 § 20 Abs 3

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 11 S 2708/93

    Aufenthaltserlaubnis für nachgezogenes Kind - Beurteilungszeitpunkt für

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1992 - 1 S 1793/92

    Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung für einen Minderjährigen, der

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1997 - 13 S 3418/96

    Kindernachzug: Altersgrenze - Einhaltung des Höchstalters; Sorgerechtsübertragung

    Zwar ist der Senat in den Beschlüssen vom 8.5.1996 - 13 S 1037/96 - und vom 14.6.1996 - 13 S 1400/96 - davon ausgegangen, daß vor dem Grundrecht des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG viel dafür spricht, daß § 20 Abs. 3 S. 1 AuslG dahin auszulegen ist, daß die Ausländerbehörde in aller Regel von dem Umstand, daß u.a. der andere Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung nicht besitzt, dann abzusehen hat, wenn nach Sachlage die Familieneinheit nur mit dem im Bundesgebiet mit Aufenthaltserlaubnis lebenden Ausländer hergestellt werden kann, der berechtigt und verpflichtet ist, über seine minderjährigen Kinder das Personensorgerecht auszuüben.

    An seiner in den Beschlüssen vom 8.5.1996, a.a.O. und vom 14.6.1996, a.a.O. dargelegten Rechtsauffassung hält der Senat grundsätzlich fest.

    Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 14.6.1996 - 13 S 1400/96 - ausgeführt hat, setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 S. 1 AuslG voraus, daß der dahingehende Antrag vor Vollendung des 16. Lebensjahres gestellt oder der Ausländer vor diesem Zeitpunkt erlaubnisfrei eingereist ist.

    Der Antragsteller hätte daher lediglich auf der Grundlage der den Anspruch nach § 20 Abs. 2 AuslG erweiternden Regelung des § 20 Abs. 3 S. 1 AuslG die Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn gleichzeitig die nach Maßgabe der Beschlüsse des Senats vom 8.5.1996, a.a.O. und vom 14.6.1996, a.a.O. das Ermessen der Antragsgegnerin einschränkende Voraussetzung einer gerichtlichen Sorgerechtsübertragung von der geschiedenen Mutter auf den Vater im Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres gegeben gewesen wäre.

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Sorgerechtsübertragung nach Art. 7 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen von den Behörden der Bundesrepublik anzuerkennen wäre, was allerdings fraglich sein könnte, da der Antragsteller im Zeitpunkt der Sorgerechtsübertragung seinen gewöhnlichen Aufenthalt bereits im Bundesgebiet hatte und diese Maßnahme deshalb nach Art. 4 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen - was jedenfalls nicht nachgewiesen ist - eine vorherige Verständigung der Behörden der Bundesrepublik Deutschland (hier wohl des Jugendamtes - vgl. Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Haager Übereinkommen vom 30.4.1971 - BGBl. II S. 217) erfordert hätte (vgl. dazu auch den Beschluß des Senats vom 14.6.1996, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1997 - 18 B 2675/96

    Zeitliche Beschränkung des genehmigungsfreien Aufenthalts; Türkisches Kind;

    vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschluß vom 14. Juni 1996 - 13 S 1400/96 -, EZAR 024 Nr. 7; VGH Kassel, Beschluß vom 20. Februar 1996 - 12 TG 4149/95 -, InfAuslR 1996, 170; OVG Lüneburg, Beschluß vom 10. Februar 1994 - 11 M 6189/93 -, OVGE Münster und Lüneburg, 44, 437; OVG Koblenz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 -, NVwZ-RR 1994, 692.

    vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1993 - 18 B 2961/93 - OVG Münster, Beschluß vom 17. Dezember 1993 - 17 B 4995/92 - OVG Koblenz, Beschluß vom 2. Februar 1994 - 13 B 12522/93 -, a.a.O.; abweichend: VGH Mannheim, Beschluß vom 14. Juni 1996 - 13 S 1400/96 -, a.a.O., und VGH Kassel, Beschluß vom 20. Februar 1996 - 12 TG 4149/95 -, a.a.O.

    So auch VGH Mannheim, Beschluß vom 14. Juni 1996 - 13 S 1400/96 -, a.a.O.

  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96

    Einreisezeitpunkt als maßgeblicher Zeitpunkt für die Befreiung vom Erfordernis

    Denn hierbei handelt es sich um eine Erteilungsvoraussetzung, die nur im Zeitpunkt der Aufenthaltsbegründung vorgelegen haben muss und nicht bei Beantragung der Genehmigung, die sich der Sache nach als Genehmigungsverlängerung darstellt (VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR 1992, 349; VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, EZAR 024 Nr. 7; Hess. VGH, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; Fraenkel, a.a.O., S. 86, 110).

    Entgegen der darin zum Ausdruck gelangten Rechtsauffassung ist bei der aufenthaltsrechtlichen Bewertung des Kindeswohls bei einem alleinerziehenden Elternteil maßgeblich auf den Besitz des Personensorgerechts abzustellen (VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, a.a.O.; Hess. VGH, 10.03.1993, a.a.O.), und eine im Ausland erfolgte Sorgerechtsübertragung ist nur dann im Inland als unwirksam außer Acht zu lassen, wenn sie offensichtlich gegen den deutschen ordre public verstößt (vgl. § 16a FGG; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; betr. Adoption Hess. VGH, EZAR 103 Nr. 18 = DVBl. 1994, 64 = NJW-RR 1994, 391 = FamRZ 1994, 956 = HessVGRspr.

  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

    Sorgerecht Hess. VGH, 11.08.1997 - 12 UE 3540/96 - m.w.N.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, EZAR 024 Nr. 7 = NJW 1997, 270).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 12 S 3027/21

    Kein Streit nach dem Asylgesetz bei Streit um eine Nebenbestimmung zu einer

    Eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung stellt ohne Zweifel die Abschiebung (§ 58 AufenthG) als bundesrechtlich geregelter Fall des unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung der Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1983 - 1 C 5.83 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.03.2022 - 1 S 1265/21 -, juris Rn. 37, und Beschlüsse vom 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, juris Rn. 7, sowie vom 25.02.2002 - 11 S 2443/01 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2009 - 18 A 2620/08 -, juris Rn. 33; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.07.2019 - 10 CS 19.1212 -, juris Rn. 4; Kluth in: BeckOK AuslR, § 58 AufenthG Rn. 5 ; Schoch in: Schoch/Schneider, VwGO § 80 Rn. 195 ).
  • VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09

    Kindernachzug aus der Türkei; Nichtanerkennung türkischer Sorgerechtsentscheidung

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass eine ausländische Sorgerechtsentscheidung grundsätzlich nur dann unbeachtet bleiben darf, wenn sie offensichtlich mit der öffentlichen Ordnung (ordre public) unvereinbar ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 13 S 1400/96 - NJW 1997, 270 m.w.N.; VGH Kassel, Beschluss vom 26. März 1998 - 6 TZ 4017/97- NVwZ-RR 1998, 777).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09

    Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische

    In einem solchen Fall mag die Entscheidung zwar inhaltlich zweifelhaft sein, darin läge aber noch kein Verstoß gegen den (deutschen) ordre public (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 1998 - 10 CS 98.1074 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Juni 1996, NJW 1997, 270 - Übertragung des Sorgerechts aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht unhaltbar).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2001 - 10 S 140/00

    Kindernachzug

    Bei der Prüfung, welchem Elternteil das Personensorgerecht zusteht, ist auch eine ausländische Sorgerechtsentscheidung zu beachten, die nach dem Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiete des Schutzes von Minderjährigen vom 05.10.1961 (ZustG v. 30.04.1971, BGBl. II S. 217) - Minderjährigenschutzabkommen (MSA) -, dem die Türkei am 16.04.1984 beigetreten ist (vgl. BGBl. II 1984 S. 460), in der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen ist (vgl. Art. 7 Satz 1 MSA; Münch.- Kom., BGB, 2. Aufl., Bd. 7 Art. 19 Anhang, RdNr. 297; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.06.1996, NJW 1997, 270 = EZAR 024 Nr. 7; Beschl. v. 08.05.1996 - 13 S 1037/96 - Hess. VGH, Urt. v. 26.03.1998 - 6 PZ 4017/97 -, InfAuslR 1998, 438 = DVBl. 1998, 1033).
  • VG Ansbach, 09.10.2008 - AN 14 K 08.00482

    Klagebefugnis für Hilfe zur Erziehung steht dem Personensorgeberechtigten zu

    Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Minderjährigenschutzabkommens hat der Minderjährige dort, wo sich in zeitlicher und sozialer Hinsicht der tatsächliche Mittelpunkt seiner eigenen Lebensführung befindet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.6.1996, 13 S 1400/96, NJW 97, 270 bis 274 unter Hinweis auf Münchner Kommentar BGB, 2. Auflage, Band 7, Art. 19 Anh., RdNr. 23 ff.).
  • VG Ansbach, 16.07.2008 - AN 14 K 08.00482

    Inhaber des Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung ist der Personensorgeberechtigte;

    Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Minderjährigenschutzabkommens hat der Minderjährige dort, wo sich in zeitlicher und sozialer Hinsicht der tatsächliche Mittelpunkt seiner eigenen Lebensführung befindet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.6.1996, 13 S 1400/96, NJW 97, 270 bis 274 unter Hinweis auf Münchner Kommentar BGB, 2. Auflage, Band 7, Art. 19 Anh., RdNr. 23 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.1997 - 11 M 3998/97

    Familiennachzug;; Alterserfordernis; Aufenthaltserlaubnis; Einreise: Zeitpunkt;

  • VG Hamburg, 09.01.1997 - 2 VG 4647/96

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis ; Herstellung der familiären

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OLG Hamm, 03.05.1996 - 12 UF 41/96 (https://dejure.org/1996,12245)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.1996 - 12 UF 41/96 (https://dejure.org/1996,12245)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - 12 UF 41/96 (https://dejure.org/1996,12245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • reocities.com

    Erziehungseignung eines Elternteils, der der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehört sowie Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die religiöse Erziehung auf den Elternteil, der nicht die elterliche Sorge innehat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJWE-FER 1997, 54
 
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